Prämienverbilligung
Kantonaler Zuschuss zur Krankenkassenprämie für tiefere und mittlere Einkommen.
Gründer Innopulse Consulting GmbH · Autor «Identity Over Discipline» · Betreiber BudgetHub.ch · Aktualisiert: Juni 2026
Leutrim Miftaraj ist Schweizer Unternehmer, Buchautor und Gründer von Innopulse Consulting GmbH (Zug). Er betreibt mehrere SaaS-Produkte im Finanz- und Budgetbereich und verfasst alle redaktionellen Inhalte auf Finanzüberblick.ch persönlich.
Definition
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein kantonaler Zuschuss zur Krankenkassenprämie für Personen mit tieferem und mittlerem Einkommen. Da die Krankenkassenprämie als Kopfprämie unabhängig vom Einkommen ist, gleicht die IPV diese Belastung aus. Anspruch, Höhe und Antragsverfahren unterscheiden sich je nach Kanton. Viele Berechtigte beantragen die IPV nicht und verschenken so Geld.
Wer Anspruch hat
Anspruch besteht bei tieferem oder mittlerem Einkommen — die Grenzen legt jeder Kanton selbst fest. In manchen Kantonen wird der Anspruch automatisch geprüft, in anderen muss man ihn aktiv beantragen. Auch Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung profitieren häufig.
Anspruch prüfen lohnt sich
Studien zeigen, dass ein Teil der Berechtigten die IPV nicht bezieht — aus Unwissen oder weil der Antrag aktiv gestellt werden muss. Wer ein tiefes oder mittleres Einkommen hat, sollte den Anspruch beim kantonalen Amt unbedingt abklären.
Beispiel
Eine Familie mit mittlerem Einkommen kann je nach Kanton mehrere hundert bis tausend Franken pro Jahr an Prämienverbilligung erhalten — sofern sie den Anspruch geltend macht.
Tipps
- Anspruch aktiv beim kantonalen Amt abklären — viele lassen das Geld liegen.
- Auch für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung prüfen.
- Nach Einkommensänderungen den Anspruch neu prüfen.
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Häufige Fragen
Wer bekommt Prämienverbilligung?
Personen mit tieferem oder mittlerem Einkommen. Die genauen Grenzen legt jeder Kanton fest. In manchen Kantonen wird der Anspruch automatisch geprüft, in anderen muss man ihn beantragen.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?
Über das zuständige kantonale Amt (oft die Ausgleichskasse oder das Sozialversicherungsamt). Da die Verfahren kantonal unterschiedlich sind, lohnt der Blick auf die Kantonsseite.