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Was passiert mit der Pensionskasse beim Jobwechsel?

Kurzantwort 2026

Beim Jobwechsel wird das angesparte Pensionskassen-Guthaben als Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen — es geht nicht verloren. Wer keine neue Stelle hat, muss das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Fehler dabei können Vorsorgelücken verursachen.

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📊 Grundsatz: Guthaben wird übertragen, nicht ausbezahlt

Übertrag an neue PK
Bei neuer Stelle
Freizügigkeitskonto
Ohne Stelle
nur in Ausnahmefällen
Barauszahlung
keine Lücke entstehen lassen
Wichtig

Richtwerte im Vergleich

Gruppe / SituationRichtwert
Direkt neue StelleGuthaben → neue Pensionskasse
Erwerbspause/AuslandFreizügigkeitskonto
Selbstständigkeitbesondere Regeln
Barauszahlungnur eng definierte Ausnahmen

Was mit dem Guthaben beim Wechsel geschieht

Das über die Jahre angesparte Guthaben in der zweiten Säule gehört der versicherten Person — beim Jobwechsel geht es nicht verloren, sondern wird als sogenannte Freizügigkeitsleistung übertragen. Wer nahtlos eine neue Stelle antritt, dessen Guthaben wandert an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers; man muss dies aktiv veranlassen, indem man der alten Kasse die neue mitteilt. Wer zwischen zwei Stellen eine Pause hat, ins Ausland geht oder arbeitslos wird, muss das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto (bei einer Bank oder Freizügigkeitsstiftung) überweisen lassen, wo es geparkt bleibt, bis wieder eine Pensionskasse es übernimmt. Eine Barauszahlung ist nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich — etwa bei definitiver Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder endgültigem Wegzug aus der Schweiz.

Welche Fehler man vermeiden sollte

Beim Jobwechsel entstehen Vorsorgelücken vor allem durch Nachlässigkeit: Wer versäumt, das Guthaben aktiv übertragen zu lassen, riskiert, dass es unbemerkt auf einem Auffangkonto landet. Wichtig ist deshalb, den Übertrag beim Wechsel bewusst zu organisieren und zu kontrollieren, dass das Guthaben vollständig bei der neuen Kasse ankommt. Ein weiterer Punkt: Bei einer Erwerbspause sollte man das Freizügigkeitsguthaben im Blick behalten und bei Wiederaufnahme einer Stelle in die neue Pensionskasse einbringen. Wer mehrere alte Freizügigkeitskonten aus früheren Wechseln hat, sollte diese zusammenführen. Und schliesslich: Die Versuchung einer Barauszahlung (wo möglich) sollte man kritisch prüfen — das Geld fehlt dann in der Altersvorsorge, und die Auszahlung wird besteuert. Wer bei einem Wechsel unsicher ist, klärt die Vorsorgesituation am besten aktiv ab, statt sie laufen zu lassen.

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Häufige Fragen

Was passiert mit meiner Pensionskasse beim Jobwechsel?

Das Guthaben wird als Freizügigkeitsleistung übertragen — bei einer neuen Stelle an die neue Pensionskasse, bei einer Pause auf ein Freizügigkeitskonto. Es geht nicht verloren, aber man muss den Übertrag aktiv veranlassen.

Kann ich mir die Pensionskasse beim Jobwechsel auszahlen lassen?

Nur in eng definierten Ausnahmefällen, etwa bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder endgültigem Wegzug aus der Schweiz. Sonst bleibt das Guthaben im Vorsorgekreislauf — eine Auszahlung würde die Altersvorsorge schwächen.

Wie vermeide ich eine Vorsorgelücke beim Wechsel?

Den Übertrag aktiv organisieren und kontrollieren, dass das Guthaben vollständig bei der neuen Kasse ankommt. Alte Freizügigkeitskonten zusammenführen und bei Erwerbspausen das Guthaben im Blick behalten.

LM
Leutrim MiftarajChefredakteur

Gründer Innopulse Consulting GmbH · Autor «Identity Over Discipline» · Betreiber BudgetHub.ch

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